Besucher seit dem 01.10.2011
1. Gebot
Die Frau eines Feuerwehrmannes hat sich stets Feuerwehrhörig zu verhalten!
2. Gebot
Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der
Mann pünktlich und regelmäßig zur Feuerwehrübung erscheint!
3. Gebot
Wenn sich der Mann nach der Übung noch im Kameradenkreis aufhält
(feuchte Übung) und dadurch verspätet nach Hause kommt, darf er nicht mit Schimpfworten empfangen werden, denn auch diese Übungen sind ein Teil des Feuerwehrdienstes!
4. Gebot
Die Feuerwehruniform ist stets im Zustand so zu verwahren, dass sie jederzeit griffbereit ist!
5. Gebot
Bei Alarm hat die Frau noch rascher als
der Mann aufzustehen, demselben alle Kleidungsstücke zu reichen und die Tür aufzuhalten, damit er schnellstens zum Feuerwehrhaus kommt!
6. Gebot
Die Stiefel sind eventuell im Laufschritt dem Manne nachzutragen, damit er nicht in Strümpfen zum Brandobjekt kommt!
7. Gebot
Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne oder das Festhalten am Schlafanzug bei Feueralarm ist strengstens verboten und kann eine Bestrafung nach sich ziehen, wenn
der Mann zu spät zum Feuerwehrhaus kommt!
8.
Gebot
Wenn der Mann nass und durchgefroren von der Brandstelle nach Hause kommt,
ist das Bett gut vorzuwärmen, damit der Mann sich nicht erkältet (Siehe Unfallverhütungsvorschriften)!
9. Gebot
Die vom Feuerwehrdienst verschmutzten
Kleider sind gewissenhaft und ohne Murren zu reinigen, denn sie sind das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes (als Gegenleistung kann die Frau eine Anzahl Küsse oder das Reinigen Ihrer Schuhe
verlangen)!
10. Gebot
Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren hat die Feuerwehrfrau eine Ehrenurkunde für gewissenhafte
Pflichterfüllung von der Feuerwehr zu erwarten!