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Der Einsatzleiter Feuerwehr trägt wie auch ein Einsatzleiter auf anderen Gebieten die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
Er erkundet die Lage und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selbst durchführen kann. Bei entsprechend großen Schadenslagen bildet der Einsatzleiter einen Stab in der Einsatzleitung.
Da bei größeren Einsätzen oft nicht nur die Feuerwehr vor Ort ist, muss auch in den Vorschriften geregelt werden, ob und welche anderen Organisationen der Feuerwehr unterstellt sind, bzw. welche andere Organisationen oder Behörden Weisungsbefugnisse gegenüber der Feuerwehr haben.
Weiter wächst die Einsatzleitung proportional zur Größe des Einsatzes. Das heißt, der Einsatzleiter wird sich ab einer gewissen Einsatzgröße einen Stab bilden, der ihn berät bzw. ihm organisatorische und logistische Aufgaben abnimmt. Verantwortlich bleibt aber immer der Einsatzleiter.